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Grundig: Insolvenzanmeldung

25 April 2003


Der Vorstand der Grundig AG hat am Vormittag des 14. April 2003 beim Amtsgericht Nürnberg die Einleitung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter, der mit dem Vorstand das weitere Verfahren begleitet, wurde vom Gericht Rechtsanwalt Dr. Siegfried Beck, Nürnberg, ernannt. Der Vorstand informierte im Rahmen einer Betriebsversammlung die Mitarbeiter über die nächsten Schritte. Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens werde uneingeschränkt weiter geführt. Die Banken haben dem Vorstand auf dessen Bitte hin zugesagt, die Fortführung der Geschäfte zu finanzieren.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werde man sich auch weiterhin darum bemühen, eine Lösung für das Traditionsunternehmen zu finden, die den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze ermögliche, erklärte der Grundig-Vorstand abschließend. Hierzu gehöre auch die Fortführung intensiver Gespräche mit möglichen Investoren. Diesbezügliche Namen wurden aus Gründen der Vertraulichkeit nicht bekannt gegeben.


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