Kopierschutz: Neues Urheberrecht in Kraft
Am 13. September 2003 tratt das neue Urheberrecht in Kraft. Damit ist es unter anderem verboten, einen Kopierschutz zu umgehen, auch wenn man die damit geschützte DVD oder CD legal erworben hat und nur eine Kopie für den eigenen Gebrauch erstellen will.
Am 12.09.2003 ist das “Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft” im Bundesgesetzblatt (BGBL I Nr. 46, 2003, Seite 1774 ff.) veröffentlicht worden.
§ 95 b Abs. 2 Urheberrechtsgesetz sowie § 95 d Abs. 2 (Kennzeichnungspflichten der Hersteller kopiergeschützter Datenträger) sowie die aus den vorgenannten Vorschriften resultierenden Bußgelder gemäß § 111 a Abs. 1 Nr. 2 und 3 Urheberrechtsgesetz treten allerdings erst am 1. September 2004 in Kraft.
“Die Novelle des Urheberrechtsgesetzes trat endlich in Kraft”, freut sich Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände . “Es ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Rechte von Urhebern und Verwertern im digitalen Zeitalter.”
Gebhardt gibt sich damit aber noch nicht zufrieden: “Weitere wichtige Änderungen des Gesetzes müssen allerdings zügig folgen. So sollte offen diskutiert werden, in welchen Bereichen heute, wo Musik in Deutschland nahezu überall verfügbar ist, noch Kopien benötigt werden. Erforderlich sind auch engere Regelungen für die Musiknutzung in Near-on-Demand-Diensten.”
An dieser weitergehenden Veränderung des Urheberrechtsgesetzes wird bereits gestrickt, sie soll im sogenannten “Zweiten Korb” erfolgen.
Geben Sie uns Ihren Kommemtar zu dieser Meldung!
You must be logged in to post a comment.