Ab 24. März: Elektroaltgeräte bei Sammelstellen abgeben
Ende diesen Monats läuft die Übergangsfrist des Elektrogerätegesetzes aus. Ab dem 24. März müssen die Hersteller von Elektrogeräten Altgeräte zurücknehmen und entsorgen.
„Die Verbraucher können ab diesem Stichtag ihre alten Elektrogeräte kostenlos bei den bekannten kommunalen Sammelstellen in ihrer Nähe abgeben. Dort werden die Geräte von den Herstellern abgeholt”, kündigte heute in Berlin Verena Böttcher, Umweltexpertin des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), an. Damit greife das Gesetz auf eine bestehende und in der Bevölkerung akzeptierte Struktur zurück und stelle damit sicher, dass die Gerätessammlung wirtschaftlich effizient sei und die vorgegebenen Sammelquoten erreicht werden könnten.
Aufbauend auf den Erfahrungen anderer europäischer Länder sei der Handel in Deutschland nicht zur Rücknahme verpflichtet. Unabhängig davon, dass es in Einzelfällen zu einer freiwilligen Rücknahme kommen werde, sei eine flächendeckende Rücknahme von Altgeräten im deutschen Einzelhandel aus Praktikabilitätsgründen nicht vorgesehen. Die Entsorgungskosten, die die Verbraucher in der Vergangenheit über die Abfallgebühren ihrer Kommune getragen hätten, würden sie in Zukunft beim Kauf eines neuen Gerätes zahlen.
Die HDE-Expertin begrüßte die umweltpolitischen Zielsetzungen des Elektrogerätegesetzes. Böttcher: „Die Hersteller übernehmen verstärkt Verantwortung für die umweltfreundliche Entsorgung ihrer Produkte. Dabei sind sie auch auf die Unterstützung der Verbraucher angewiesen, die ihre Altgeräte bei den kommunalen Sammelstellen abgeben sollten.“
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