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Bei Schnäppchen-Irrtum Rückgabe

24 Februar 2005

Händler im Internet können einen Verkauf rückgängig machen, wenn sie das Produkt irrtümlich als Preisknüller angeboten haben.

Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Computerhändlers, der ein Notebook aufgrund eines Softwarefehlers statt für 2650 Euro für 245 Euro ausgezeichnet hatte. Die Richter werteten in ihrer Begründung einen Fehler beim Datentransfer wie einen Tippfehler bei der Auszeichnung der Ware. Der Verkäufer habe deshalb Anspruch auf Rückgabe des Verkaufsobjekts gegen Rückerstattung des Kaufpreises.


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