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Elektro-Schrott-Entsorgung mit Online-Garantieantrag

30 Januar 2006

Garantieanträge für die Übernahme von Entsorgungskosten bei elektrotechnischen Gebrauchsgütern können jetzt online beim Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) gestellt werden.

Damit können Hersteller und Importeure von elektrischen und elektronischen Geräten eine Voraussetzung für die Eintragung beim Elektro-Altgeräte-Register (EAR) erfüllen. Bekanntlich müssen sie seit dem 24. November 2005 beim EAR registriert sein, wenn sie Geräte auf den Markt bringen wollen.

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)Z hat in Zusammenarbeit mit Aon Credit International und der Münchener Rück ein Garantiemodell entwickelt, das auf eine individuelle Risikoeinstufung oder Bonitätsprüfung ebenso verzichtet wie auf eine langfristige Vertragsbindung. Dem ZVEI zufolge zahlen Unternehmen sämtliche Prämien, die für die gesamte Garantielaufzeit anfallen, zu Beginn der Laufzeitt. Nachschusspflichten oder Risikobeteiligungen gibt es nicht.

Die telefonische ZVEI-Hotline ist unter 069/6302433 erreichbar. Allgemeine Erläuterungen zum Elektrogesetz bietet die Homepage Altgeräte.org. Einzelheiten zu den nach dem Elektrogesetz erforderlichen Garantien für die Entsorgung von elektrotechnischen Gebrauchsgütern finden sich auf der Site des EAR.


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