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Phonoverbände fordern Einschränkung legaler Privatkopien

2 November 2004

Internetradio und Software zur Radioaufzeichnung im Visier der Musikindustrie

Die Musikindustrie drängt weiterhin auf eine deutliche Verschärfung des Urheberrechts. Nachdem der Gesetzgeber dem Ansinnen der Phonoverbände im Referentenentwurf zum zweiten Korb der Urbeberrechtsnovelle eine Absage erteilte, versucht der Lobby-Verband den Druck auf die Politik weiter zu erhöhen, um das Kopieren von Musik per Gesetz einzudämmen.

“Wir brauchen eine Einschränkung der massenhaften Musikkopien”, erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. “Schon heute werden viermal so viele Musikkopien gebrannt wie Originale verkauft.”. Um diese Einschränkung zu erreichen, fordern die Phonoverbände die Bundesregierung auf, “die ausufernde Zahl legaler Privatkopien zu begrenzen.”

Im Einzelnen drängt die Musikindustrie darauf, dass Privatkopien nur noch vom eigenen Original und nicht mehr für Dritte hergestellt werden dürfen. Zudem soll es nur noch gestattet sein, Radioaufnahmen zum zeitversetzten Hören zu speichern, “intelligente Aufnahmesoftware mit der Möglichkeit der automatischen Speicherung einzelner Werke wird verboten”, heißt es in einer Mitteilung der Phonoverbände bestimmt.

Zudem drängt die Musikindustrie wiederholt auf eine Änderung des Senderechts im Urheberrechtsgesetz, rudert dabei aber ein kleines Stück zurück. Ausübende Künstler und Tonträgerhersteller sollen ein Exklusivrecht für Übertragungsformate erhalten, die jenseits der herkömmlichen Rundfunksendung liegen. Dabei hat man vor allem Internetangebote im Visier, bei denen der Hörer das Programm beeinflussen kann, z.B. durch das Wiederholen, Überspringen oder Ausschließen von Titeln. Aber auch Mehrkanaldienste, bei denen Endlosschleifen Musik auf verschiedenen Kanälen zielgruppenorientiert immer wiederholen, sind dem Verband ein Dorn im Auge.

Der Gesetzgeber soll klarstellen, dass entsprechende Angebote kein Radio darstellen, so dass, anders als beim herkömmlichen Rundfunk, Interpreten und Tonträgerhersteller selbst entscheiden können, ob und wie sie ihre Titel für diese neuen Übertragungsformen bereitstellen wollen.

“Die Regelungen der Privatkopie werden immer stärker ausgenutzt. Damit die Musikwirtschaft auch in Zukunft in funktionsfähigen Märkten agiert, ist eine Kopiererlaubnis auf die wirklich privaten Interessen zu begrenzen. Der Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechtsgesetzes muss diese Gedanken aufnehmen, wenn er der technischen Entwicklung nicht permanent nachhinken will”, unterstreicht Gerd Gebhardt die Forderungen.


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