Strafbefehl wegen des Anbietens von Kopiersoftware
80 Tagessätze und 10.000 Euro Vertragsstrafe für “Wiederholungstäter”
Die Kanzlei Waldorf geht im Auftrag einiger Plattenfirmen gegen Anbieter von Software vor, die das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen erlaubt. Nun melden die Phonoverbände in diesem Zusammenhang einen besonderen Erfolg, hatte ein 39-jähriger Mann aus Paderborn doch eine entsprechende Software angeboten, obwohl er zuvor eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben hatte.
Der 39-Jährige wurde, wie auch viele andere, von der Münchener Kanzlei Waldorf im Auftrag mehrerer Musikfirmen abgemahnt, da er nach deren Meinung auf eBay Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen angeboten hatte. In diesem Fall handelte es sich unter anderem um die Software Clone CD, Clony XXL und Profiler.
Wie auch viele andere, die von der Kanzlei Waldorf abgemahnt wurden, unterzeichnete auch dieser Mann nach Erhalt der Abmahnung eine Unterlassungserklärung, in der er sich verpflichtete, mehrere tausend Euro Vertragsstrafe zu zahlen, falls er zukünftig nochmals illegale Umgehungssoftware anbieten würde. Dennoch aber habe er dieselben Programme bereits kurze Zeit später wieder über andere Internetauktionsplattformen angeboten, heißt es in einer Pressemitteilung der Phonoverbände.
Als Reaktion darauf sei Strafantrag gestellt und der Beschuldigte vom Amtsgericht Paderborn zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt worden. Wegen des geringen Einkommens des Verurteilten habe die Gesamtstrafe bei lediglich bei 800,- Euro zuzüglich Gerichtskosten gelegen. Zudem wird aber auch eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro fällig.
Seit Inkrafttreten der letzten Urheberrechtsgesetznovelle im September 2003 geht die Musikindustrie gegen Anbieter von Software, die die Umgehung von Kopierschutzsystemen erlaubt, vor. Die entsprechende PR übernehmen wie in diesem Fall zwar die Phonoverbände, die Abmahnungen verschickt die Kanzlei Waldorf aber offenbar im Auftrag mehrerer Unternehmen, wodurch die Kosten für die Abgemahnten steigen. Auch Privatpersonen geraten dabei ins Visier der Musikindustrie, z.B. wenn alte Zeitschriften mit Heft-CDs zur Auktion angeboten werden, die entsprechende Software enthalten. Mitunter reicht es aber auch, einen Link auf Seiten zu setzen, die wiederum entsprechende Software-Downloads anbieten.
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