Neues Urteil gegen Napster fällt sanfter aus
Hat Napster doch noch eine Zukunft? Richterin Marilyn Hall Patel gibt der
Musik-Tauschplattform noch eine Chance.
Obwohl sich die Richterin Marilyn Hall Patel im endlosen Streit zwischen
der Musikindustrie und der kostenlosen Tauschplattform Napster eigenen
Angaben zufolge getäuscht fühlt, fiel der Spruch am Montag (Ortszeit)
deutlich milder aus als das Abschalt-Urteil vom vergangenen Sommer, das
später mit Hilfe einer Einstweiligen Verfügung gestoppt wurde.
Patel redet im aktuellen Urteil nicht mehr davon, dass Napster vom Netz
genommen werden müsse, sondern erlegt dem Tauschdienst lediglich auf,
urheberrechtlich geschützte Werke aus dem Tauschangebot herauszufiltern.
Besonders angenehm für Napster ist dabei, dass dieser Blockiervorgang nur
auf Anordnung der Plattenlabels geschehen muss. Die Firmen sind
aufgefordert, dem Tauschdienst eine Liste jener Titel zu überreichen, bei
denen sie eine Urheberrechtsverletzung geltend machen. Anschließend hat
Napster drei Tage lang Zeit, die entsprechenden Songs auszufiltern.
Auch bei den unterschiedlichen Schreibweisen eines Tracks, die ein
effektives Blockieren der Datei schwierig machen, entschied Patel im
Sinne von Napster. Die Tauschplattform muss gemeinsam mit der
Plattenindustrie sämtliche naheliegenden ähnlichen Schreibweisen
überprüfen. Rutscht ein Titel aufgrund eines außergewöhnlichen
Rechtschreibfehlers durch das Netz, kann Napster dafür nicht belangt
werden.
Analysten sehen nach dem Urteilsspruch die Chancen von Napster gestärkt,
sich mit Hilfe des Mediengiganten Bertelsmann in einen kostenpflichtigen
Abodienst für Onlinemusik zu verwandeln. Bertelsmann will das endgültige
Konzept für Napster bis zum Sommer umgesetzt haben.
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