Urheberrechtsabgaben auf CD-Brenner weiterhin umstritten
Keine Einigung konnte der Bitkom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. in den Verhandlungen mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) über CD-Brenner erzielen. Die Verwertungsgesellschaften haben sich nicht bereit erklärt, einen gemeinsamen Gesamtvertrag mit der Industrie abzuschließen, mit dem alle vermeintlichen Vergütungsansprüche für CD-Brenner abgegolten werden.
Die betroffenen Unternehmen innerhalb des Bitkom hatten aus ökonomischen und praktischen Gründen eine Einigung für CD-Brenner mit allen Verwertungsgesellschaften angestrebt. Diesen Ansatz haben die Verwertungsgesellschaften blockiert. Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bitkom: “Die Industrie braucht Planungssicherheit. Deshalb sehen wir uns außer Stande, einem Gesamtvertrag mit der ZPÜ zuzustimmen, wenn wir genau wissen, dass die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst schon vor der Tür stehen, um ebenfalls eine Vergütung für dieses Gerät einzufordern. Das ist der Industrie nicht zumutbar.”
In einem widerrufbaren Vergleich mit Hewlett-Packard hatte die ZPÜ Ende des vergangenen Jahres erstmals bestätigt, dass pauschale Urheberabgaben keine Berechtigung mehr haben, sobald geeignete digitale Kopierschutzlösungen vorliegen, so Bitkom. Der vorläufige Vergleich, nach dem pro Gerät 12,- DM gezahlt werden sollen, wurde am 21. November 2000 zwischen der ZPÜ und Hewlett-Packard vor dem Landgericht Stuttgart geschlossen. Für die Übergangszeit bis zur Einführung einer digitalen Lösung sollte nach gemeinsamer Überzeugung der ZPÜ und des Bitkom ein Gesamtvertrag die Höhe der pauschalen Abgabe regeln, um langwierige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und eine Gleichbehandlung aller betroffenen Unternehmen sicherzustellen.
Die Industrie hatte zur Bedingung gemacht, dass ein Gesamtvertrag die Forderungen aller Verwertungsgesellschaften abschließend regelt. Bei dem CD-Brenner handelt es sich um ein digitales Gerät, auf das die bestehenden Vergütungsregelungen und die Aufteilung der Zuständigkeiten der einzelnen Verwertungsgesellschaften nicht mehr angewandt werden können, argumentiert man.
Gefordert war deshalb, dass die Verwertungsgesellschaften sich untereinander einigen und nicht separat für ein und dasselbe Gerät Ansprüche geltend machen. In den Verhandlungen mit der ZPÜ wurden diese Forderungen aber strikt abgelehnt. Hans-Jochen Lückefett, Geschäftsführer Finanzen und Verwaltung von Hewlett-Packard Deutschland: “Das Ende der Fahnenstange ist erreicht. Wir sind den Verwertungsgesellschaften sehr weit entgegen gekommen, obwohl wir eine andere Rechtsauffassung vertreten. Wenn wir schon bereit sind, für eine Übergangszeit zu dem hohen Satz von 12,- DM pro Gerät einen Gesamtvertrag für CD-Brenner zu schließen, dann müssen wir auch die Sicherheit haben, dass damit alles abgegolten ist.”
Da die Verwertungsgesellschaften zu einer entsprechenden vertraglichen Regelung nicht bereit waren, will Hewlett Packard den Vergleich vom November widerrufen und damit eine gerichtliche Klärung herbeiführen.
Der Bitkom betont, dass pauschale Urheberabgaben ein Anachronismus im digitalen Zeitalter sind – auf Kosten der Rechteinhaber, der Urheber und der Industrie. Pauschale Regelungen sind ungerecht und können zu keiner angemessenen Vergütung führen. Es bedürfe vielmehr moderner digitaler Schutzmechanismen und Vergütungssysteme, um das Eigentum von Urhebern und Rechteinhabern nicht nur zu schützen, sondern dessen Nutzung auch angemessen zu vergüten. Jörg Menno Harms: “Offensichtlich haben die Verwertungsgesellschaften die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt. Obwohl die Industrie technologische Unterstützung bei der Einführung digitaler Vergütungssysteme mehrmals angeboten hat, kam von den Verwertungsgesellschaften kein Signal, die Möglichkeiten der Informationstechnologie auch nutzen zu wollen.”
Der Bitkom machte deutlich, dass er auch weiterhin bereit sei, aktiv an einer gemeinsamen Lösung mitzuarbeiten. Der Verband gibt sich zuversichtlich, dass in weiteren Gesprächen mit der Politik, Wirtschaft und Verwertungsgesellschaften ein neues Gesamtkonzept erarbeitet werden kann, das den Interessen aller Betroffenen gerecht wird.
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