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Grünes Licht für DVB-T in Deutschland

5 April 2002


Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) veröffentlichte am Donnerstag die Eckpunkte für das Frequenzzuteilungsverfahren zur Einführung des terrestrischen digitalen Fernsehens (DVB-T). Dabei entschloss sich die Regulierungsbehörde für ein Ausschreibungsverfahren mit vorgeschaltetem Antragsverfahren. Die Ausschreibungsbedingungen sind ebenfalls in den 56 Seiten der Eckpunkte zur Frequenzvergabe geregelt.

Ziel der Eckpunkte war es, die telekommunikationsrechtlichen Vorbereitungen zur Frequenzverteilung für den bevorstehenden Technologiesprung zum digitalen Fernsehen einheitlich festzulegen. Da das Frequenzverteilungsverfahren für DVB-T nach der jeweiligen Festlegung der Versorgungsbereiche für Rundfunk länderseitig durchzuführen sein wird, stimmten dieser Regelung alle Bundesländer zu. Diesen Zuspruch deutet der Präsident der RegTP, Matthias Kurth, als wichtiges Zeichen für die bevorstehende Digitalisierung.

Ferner sind die Bundesländer nun in der Lage, die medienpolitischen Vorgaben für die sukzessive von den Ballungsräumen ausgehende Umstellung auf das digitale Fernsehen festzulegen. “Sobald diese Prozesse abgeschlossen sind, wird die Reg TP noch im Laufe dieses Jahres die ersten Frequenzen für den Regelebetrieb zuteilen können”, sagte Kurth.

Ein zweistufiges Vergabeverfahren begründet die RegTP damit, dass bei den Zuteilungsverfahren der verschiedenen Versorgungsbereiche eventuell mehr Frequenz-Anträge gestellt werden als Frequenzen verfügbar sind. Diese Situation erfordere dann die Vergabe der DVB-T-Frequenzen im Wege von Ausschreibungsverfahren. Dabei seien jeweils eine vorherige Anhörung und eine abschließende Entscheidung der Präsidentenkammer der Reg TP notwendig. “Im Sinne einer zügigen und effizienten Durchführung der erforderlichen Ausschreibungsverfahren für DVB-T wurden daher vorab die Bedingungen allgemein festgelegt”, betonte Kurth abschließend.


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