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Einigung über Urheberrechtsabgaben für DVD-Brenner

12 August 2003


Hersteller zahlen rückwirkend zum 1. Januar 2003 Gebühr von 9,21 Euro pro Gerät


Der Bitkom-Verband hat mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) einen Vertrag für DVD-Brenner abgeschlossen. Unternehmen, die DVD- Brenner herstellen oder importieren, müssen demnach für jedes seit dem 1. Januar 2003 in Deutschland verkaufte Gerät 9,21 Euro Urheberrechtsabgabe zahlen.

Mit dem Vertrag haben sich Bitkom und die ZPÜ nach eigenen Angaben auf einen Kompromiss einigen können. Die ursprüngliche Forderung der ZPÜ war erheblich höher, u.a. da man auch das Brennen von DVD auf DVD einschließen wollte. Nach Bitkom-Ansicht gibt es hierfür aber keine Grundlage, da fast alle DVDs mit Kopierschutz versehen sind und mit der Änderung des Urheberrechtsgesetzes die Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes verboten ist – deswegen können dafür kaum noch Pauschalgebühren für Privatkopien eingefordert werden.

DVD-Brenner kann man allerdings in Verbindung mit weiterer Hard- und Software nutzen, um Fernsehsendungen aufzuzeichnen oder CDs zu brennen. Für diese Nutzungsmöglichkeit hat die Industrie eine Abgabe anerkannt, allerdings lag diese niedriger als von der ZPÜ gefordert. Bitkom-Mitglieder erhalten auf die Abgabe einen Vertrags-Rabatt. Die Abgaben sollen Künstler für den wirtschaftlichen Verlust entschädigen, der ihnen durch so genannte “erlaubte Privatkopien” entsteht.

Ein weiterer Aspekt der Vereinbarung besteht darin, dass die Rückwirkung des Vertrages auf 2003 beschränkt wurde. Von der ZPÜ war ursprünglich gefordert worden, dass die Hersteller auch für die im Jahr 2002 verkauften Geräte hätten zahlen sollen.

Die Verhandlungen haben nach Bitkom-Meinung jedoch auch gezeigt, das eine Neuregelung der Gerätevergütung im Urheberrecht notwendig sei. Daher setzt die Industrie große Hoffnungen in den so genannten zweiten Korb der Urheberrechtsreform, den die Bundesregierung im Herbst 2003 angehen will. Im Rahmen dieser Verhandlungen soll auch das Vergütungssystem überarbeitet werden. “Die individuelle Vergütung muss gefördert werden und die pauschale Gerätevergütung muss einen vernünftigen Rahmen bekommen, damit die Verhandlungsparteien in Zukunft eine stabile Grundlage für ihre Gespräche haben”, fordert Rohleder.


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