Bundesjustizministerium: Kopien brauchen Originale
Zypries: Kein Recht auf Privatkopie – Kultur-Flatrate lässt Europa nicht zu
Das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Urheberrechts, dessen zweiter Korb gerade in Form eines Referentenentwurfs vorgelegt wurde, wird von einer Informationskampagne unter dem Titel “Kopien brauchen Originale” begleitet. Herzstück der Kampagne ist das Internetportal www.kopien-brauchen-originale.de, das vom Bundesministerium der Justiz heute online gestellt wurde.
“Unser Ziel ist es, ein zukunftsfähiges und von Verbrauchern und Rechtsinhabern gleichermaßen akzeptiertes Urheberrecht zu schaffen. Mit unserer Informationskampagne wollen wir den Gesetzgebungsprozess für die Bürgerinnen und Bürger transparent gestalten und das Bewusstsein für den Schutz geistigen Eigentums schärfen”, erklärt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die bislang eher ungewöhnliche Maßnahme.
Nach Ansicht der Ministerin ist die Neugestaltung des Urheberrechtsgesetzes eine der wichtigsten Weichenstellungen für die zukünftige Entwicklung der Wissensgesellschaft.
Man habe die Betroffenen, entsprechend dem Prinzip der kooperativen Gesetzgebung, schon frühzeitig in die Arbeiten an dem Gesetzentwurf eingebunden. Mit der jetzt gestarteten Kampagne richte man sich nun direkt an alle Bürger, die sich für die Novellierung des Gesetzes interessieren. “Jeder ist eingeladen, sich zu informieren und in Chats mitzudiskutieren. Und das nicht erst, wenn alle Entscheidungen bereits getroffen sind, sondern während des gesamten Gesetzgebungsprozesses”, heißt es aus dem Ministerium.
Neben dem Referentenentwurf stehen auf der Website auch die Ergebnisse der elf Arbeitsgruppen sowie ein Interview mit Bundesjustizministerin Zypries zur Verfügung. Darin weist Zypries ein Recht auf Privatkopien entschieden zurück: “Die Privatkopie ist 1965 nur deshalb zugelassen worden, weil man die Urheber vor dem Kopieren nicht schützen konnte und ihnen über die Pauschalvergütung wenigstens einen finanziellen Ausgleich zukommen lassen wollte. Der Verbraucher hat sich nun an die Privatkopie gewöhnt und mancher hält sie fälschlicherweise für sein ‘Recht’. [...] Es gibt kein Recht auf kostenlosen Zugriff auf das Eigentum anderer.”
Zypries bekräftigt auch ihre Ansicht, dass eine Art “Kultur-Flatrate” für das Internet aus europarechtlichen Gründen nicht durchsetzbar sei: “Die Europäische Union gibt uns ganz klare Rahmenregelungen für Schranken vor und eine allgemeine Online-Schranke ist danach nicht möglich.”. Nur die Rechteinhaber und Urheber haben nach Ansicht von Zypries das Recht zu entscheiden, über welche Geschäftsmodelle ihre Werke vermarktet werden.
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