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HDE: Handel braucht Sicherheit bei Ladenschlussrecht

25 Mai 2006

“Der Handel braucht Rechtsicherheit beim Ladenschlussrecht. Die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Ladenschluss durch die Föderalismusreform vom Bund auf die Länder darf nicht zu mehr Unsicherheit führen. Das gilt besonders für die Arbeitszeitregelungen an Sonn- und Feiertagen”, forderte letzten Dienstag in Berlin Holger Wenzel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), vor der Bundestagsanhörung in Sachen Ladenschlussrecht.


„Die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Ladenschluss muss durch eine entsprechende Änderung des Arbeitszeitgesetzes flankiert werden“, so Wenzel. Bislang würden die Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für den Einzelhandel im Ladenschlussgesetz geregelt. Aber nach der Föderalismusreform bleibe der Bund wie bisher für die Regelung des Arbeitszeitrechts zuständig. Deshalb müssten nun die erforderlichen Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit wie für andere Branchen auch im Arbeitszeitgesetz geregelt werden. Leitgedanke für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen müssten dabei die im Koalitionsvertrag festgelegten vier Sonntage sein. „Angesichts der bevorstehenden Belastungen des Einzelhandels durch die Mehrwertsteuererhöhung und die Verteuerung können wir uns nicht noch jahrelange Auseinandersetzungen darüber leisten, ob die Bundesländer auch gesetzgeberisch für den Arbeitszeitschutz zuständig ist oder nicht”, warnte Wenzel. „Wir brauchen klare gesetzliche Rahmenbedingungen.”


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