HDE: Nutzungsgebühr ist gerecht
Für die Nutzungsentschädigung, die Kunden bei einem späten Warenumtausch zahlen müssen, sprach sich jetzt der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) aus.
Der Einzelhandel befürchtet massive Benachteiligungen der Unternehmen, falls das Nutzungsentgelt vom Europäischen Gerichtshof verworfen werden sollte. „Die Nutzungsentschädigung, die Kunden bei einem späten Warenumtausch zahlen müssen, ist gerecht“, erklärte letzte Woche in Berlin Armin Busacker, Rechtsexperte des HDE. „Es ist nur recht und billig, dass ein Kunde, dem ein neues Gerät gegen das mangelhafte Altgerät gratis umgetauscht wird, für die Nutzung des Altgerätes eine Entschädigung zahlt. Wird diese Nutzungsentschädigung durch die Gerichte gekippt, müssten Händler einseitig jedes Risiko tragen“, erläuterte der Verbandsexperte. Die bisherige Regelung habe sich in der Praxis bewährt und berücksichtige ausgewogen die Interessen sowohl der Händler als auch der Kunden. Für den Handel sei die Nutzungsgebühr auch ein Schutz vor Missbrauch durch Einzelne, den dann alle Kunden zu zahlen hätten, so Busacker.
Seit die Gewährleistungsfrist von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert wurde, ist nach deutschem Kaufrecht vorgesehen, dass ein Käufer beim Auftreten eines Mangels wählen kann, ob er eine Reparatur oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen will. Wird eine neue Sache geliefert, so kann der Verkäufer vom Kunden eine Geldzahlung für die Nutzung der Ware bis zu dem Zeitpunkt verlangen, zu dem der Kunde sie zurückgibt. Jetzt droht diese Entschädigung gekippt zu werden: Der Bundesgerichtshof rief den Europäischen Gerichtshof an, um zu klären, ob die deutsche Regelung mit der Verbraucherschutzrichtlinie der Europäischen Union in Einklang steht.
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