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Raubkopien bei ebay

21 Februar 2005

Russe bekommt zwei Jahre Freiheitsstrafe und muss 40.000 Euro zahlen


Ein russischer Staatsangehöriger wurde vom Amtsgericht München wegen Verbreitung von Raubkopien zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und 40.000 Euro verurteilt, die als Bewährungsauflage gezahlt werden müssen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Verurteilte handelte über ebay mit CDs und DVDs, für die er nicht die notwendigen Lizenzen besaß. Den Ermittlungen zu Folge verkaufte der Täter wohl mehrere 10.000 Raubkopien, was in rund 400 Fällen exemplarisch nachgewiesen wurde. Die Höhe des Strafmaßes spiegelt den kriminellen Hintergrund dieser illegalen Geschäftstätigkeit wider und zeigt, dass der Verkauf von Raubkopien kein Kavaliersdelikt ist. Der Mann saß mehrere Wochen in Untersuchungshaft.

Neben der Freiheits- und der Geldstrafe erwarten den Beschuldigten noch Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber.


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