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Urheberrecht: CDU/CSU gegen Privatkopie

27 September 2004

Die Grüne sprechen sich für Pauschalabgaben aus

In einer ersten Reaktion hatte bereits die Musikindustrie mit Lob und Tadel auf das Eckpunktepapier zum zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle des Bundesjustizministerium reagiert. Scharfe Kritik kommt nun auch aus Reihen der CDU, die Grünen zeigen sich mit den Vorschlägen ebenfalls nicht zufrieden – aus jeweils unterschiedlichen Gründen.

Nach Ansicht des CDU-Bundestagsabgeordneten Günter Krings, der sich im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages für die CDU/CSU-Fraktion unter anderem um Fragen des Urheberrechts kümmert, bleibt das Eckpunktepapier von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hinter den Erwartungen zurück, die man an ein Urheberrecht im digitalen Zeitalter stellen müsse.

Krings bemängelt vor allem die Vorstellungen der Ministerin zur digitalen Privatkopie. Während sich die Musikindustrie diesbezüglich erfreut über die Planungen des Justizministeriums zeigte, das einen Anspruch auf private Kopien explizit ausschließt, interpretiert Krings das Papier anders. Er sieht auch künftig eine nahezu einschränkungslose Erlaubnis zur digitalen Privatkopie: “Dies ignoriert, dass im Gegensatz zur analogen Kopie bei der digitalen Kopie ein Qualitätsverlust gegenüber dem Original nicht eintritt. Weiterhin ist eine Verbreitung der Digitalkopie sehr viel einfacher möglich als bei einer herkömmlichen Analogkopie.”

Krings fordert zur Eindämmung von illegalem File-Sharing in P2P-Netzen einen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegen den Internetprovider.“Was nutzt den Musikunternehmen oder den Filmproduzenten das schönste Kopierverbot, wenn sie es mangels Information niemals vor einem Zivilgericht durchsetzen können?”

Krings begrüßt hingegen, dass das Ministerium in seinem Eckpunktepapier davon absieht, die Privatkopie gegen Kopierschutzmaßnahmen der Rechteinhaber durchsetzbar zu machen. “Eine solche Regelung hätte aus einer Schrankenregelung ein Recht gemacht und den Rechteinhaber teilweise enteignet. Hier hat die Vernunft erfreulicherweise im Bundesjustizministerium gesiegt. Die potenzielle technische Umgehung des Kopierschutzes schränkt das Recht des Urhebers an der Verwertung seines Werkes zu stark ein”, meint Krings.

Ganz anders sehen dies die Grünen-Bundestagsabgeorneten: Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin, und Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion lehnen weitere Einschränkungen bei der Privatkopie mit Nachdruck ab. Die Durchsetzbarkeit der digitalen Privatkopie, insbesondere dann, wenn eine Kopierschutzmaßnahme vorhanden ist, müsse auf breiter Basis möglich und erlaubt sein, so Bettin und Montag.

Eine Ausweitung von Geräteabgabe lehnt CDU-Mann Krings ab und setzt auf “intelligente” Alternativen wie Digital-Rights-Management-Systeme (DRM). Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums sieht ein Nebeneinander von Pauschelvergütung und DRM-Systemen vor, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion befürchtet eine Ausweitung der Vergütungspflicht auch auf Computer, Drucker und MP3-Player.

Die Grünen machen sich hingegen für eine pauschale Vergütung stark. Das deutsche Pauschalvergütungssystem habe sich bewährt und sei mittlerweile fast überall in Europa verbreitet. Das System sei datenschutz- und verbraucherfreundlich und sorge für den notwendigen finanziellen Ausgleich von Rechteinhabern und Urhebern. “Eine stärkere Verbreitung individueller Abrechnungssysteme darf nicht zu Lasten der Verbraucher geschehen, die mit der Leermedien- und Geräteabgabe ihren finanziellen Beitrag für die Privatkopie bereits geleistet haben”, fordern Bettin und Montag.


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