Verbraucherschützer kritisieren Streit um Blu-ray und HD DVD
“Kopierschutz darf Handlungsfreiheit des Verbrauchers nicht einschränken”
Zum Ende der IFA 2005 in Berlin hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Hersteller aufgefordert, die Systemstandards bei der Digitalisierung der Alltagsmedien besser aufeinander abzustimmen. Als Beispiel einer Fehlentwicklung nennt der vzbv den anhaltenden Streit um das “richtige” Aufzeichnungssystem für die künftige hochauflösende DVD zwischen Blu-ray und HD DVD.
“Wenn sich die Hersteller nicht auf einheitliche technische Standards einigen, drohen Fehlinvestitionen bei Hunderttausenden Nutzern”, so vzbv-Vorstand Edda Müller. Statt zu pokern, den “einzig wahren” Standard zu entwickeln, sollten die Unternehmen sich von vornherein auf einen gemeinsamen Standard verständigen. Dabei nennt Müller explizit auch Spielekonsolen, die seit jeher inkompatibel zueinander sind, handelt es sich hierbei doch um ein Systemgeschäft, bei dem verbilligte Hardware durch Preisaufschläge bei den Spielen finanziert wird.
Als verbraucherfeindlich bezeichnet der vzbv zudem Überlegungen der EU-Kommission für einen repressiven Kopierschutz bei Kinofilmen auf hochauflösenden DVDs, wie seit langem von der Unterhaltungsindustrie gefordert: “Bei allem Verständnis für die wirtschaftlichen und urheberrechtlichen Interessen der Softwarelieferanten und Rechteinhaber – wir lehnen einen Kopierschutz ab, der die Handlungsfreiheit des Verbrauchers unverhältnismäßig einschränkt und nicht einmal mehr die private Aufzeichnung erlaubt”, so Müller.
Das gelte auch in Bezug auf die zu erwartende Übertragung hochauflösender Programminhalte via HDTV im digitalen Fernsehen. Schon heute seien Verfahren verfügbar, die einen wirksamen Schutz gegen illegale gewerbsmäßige Kopien bieten, die Aufzeichnung für private Zwecke hingegen nach wie vor zulassen.
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