Verfassungsbeschwerde gegen PC-Rundfunkgebühr
Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler klagt vor dem Bundesverfassungsgericht
Von 2007 an sollen auch für Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren Pflicht werden. Dagegen hat die “Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler” (VRGZ) nun vor dem Bundesverfassungsgericht Klage erhoben.
Die Beschwerdeführer sind laut einem Bericht der (FAZ) drei Freiberufler und Gewerbetreibende, die von der Neuregelung direkt betroffen sind. Das Gericht bestätigte am Freitag den Eingang der Beschwerde. Die Gebührenpflicht soll zu Beginn des Jahres 2007 in Kraft treten.
Die neu gegründete Vereinigung mit Sitz in Burgholzhausen bei Frankfurt beklagt, dass durch die Ausweitung der Gebührenpflicht “unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten” gemacht würden, wie die Frankfurter Rechtsanwältin Petra Marwitz der FAZ sagte. Die Anwältin spricht von “Paradigmenwechsel”. Bislang habe jeder selbst entscheiden können, ob er durch Anschaffung eines Fernsehers oder Radios die Gebührenpflicht begründen wolle. Beim Computer aber machten die Rundfunkanstalten den PC erst zum Rundfunkempfangsgerät.
Die neue Regelung treffe insbesondere Selbstständige, Handwerker und Gewerbetreibende mit Internet-PC, die kein Radio- und Fernsehgerät nutzen. Betroffen seien aber auch Menschen, die in ihren Privaträumen den Internet-PC nicht ausschließlich für private Zwecke einsetzen wie etwa Lehrer, Richter oder Studenten. Die Verfassungsbeschwerde werde nach Angaben der Anwältin finanziell unter anderem von der Bundesarchitektenkammer und Privatpersonen unterstützt, schreibt die Zeitung weiter.
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