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ElektroG: CE-Hersteller gründen Garantiegesellschaft

30 März 2006

Seit Jahren hängt das Elektronikschrottgesetz (ElektroG) wie ein Damoklesschwert über den Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten. Bis zum 13. August 2005 musste das Gesetz europaweit umgesetzt werden. Deutschland erhielt bis zum 24. März 2006 Aufschub. Seit dem sind die Hersteller verpflichtet, eine Garantie für die Finanzierung der Rücknahme- und Entsorgung der zur privaten Nutzung ab dem 23. November 2005 in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte nachzuweisen.

Ohne den Nachweis einer solchen Garantie bekommt ein Hersteller keine Registrierung von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register EAR und darf somit keine Geräte mehr vertreiben.

So ein Nachweis muss insolvenzsicher sein, dass heißt, er muss durch eine Bankbürgschaft, eine Versicherung oder ein Treuhandkonto abgesichert werden. Das würde einen einzelnen Hersteller sehr belasten, da das zu einer unerwünschten Verkürzung seiner Kreditlinie oder zu einem direkten Liquiditätsabfluss führen könnte. Auch der ständige Verwaltungsaufwand wäre nicht unerheblich.

Um die Kosten und Bürokratie zu minimieren, haben die Unternehmen Loewe, Philips, Sharp und Thomson/TTE eine branchenübergreifende Garantiegesellschaft gegründet. Diese bündelt das Garantievolumen aller Gesellschafter und kauft dadurch zu günstigsten Konditionen bei einer Versicherung die erforderlichen Versicherungsdienstleistungen ein.

Die “GEE Garantiegesellschaft für Elektro- und Elektronikgeräte GbR mbH” ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, hat keine Gewinnerzielungsabsicht und bietet allen Teilnehmern gleichberechtigte Einflussmöglichkeit auf die Geschäftstätigkeit.

Alle Hersteller (also auch Assemblierer) können Mitglied der Gesellschaft werden, sofern sie am so genannten “Umlageverfahren” teilnehmen wollen; sich also verpflichten, auch Geräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, zum Zeitpunkt der Entsorgung entsprechend ihrem aktuellen Marktanteil zurückzunehmen.


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