ElektroG: Rücknahme von Altgeräten fast ohne Probleme gestartet
Am 24. März trat das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektrogesetz) in Kraft. Seitdem können Verbraucher ihre Elektro- und Elektronikgeräte bei den Sammelstellen der Kommunen kostenlos abgeben.
Dieses gilt nicht nur für Geräte, die mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind, sondern auch für sämtliche Gebrauchtgeräte. Diese dürfen ab sofort nicht mehr mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Derzeit wird mit rund 1,1 Millionen Tonnen an Altgeräten jährlich gerechnet. In der Anfangszeit kann es jedoch zu stark erhöhten Sammelquoten kommen. Denn die Hersteller nehmen auch sämtliche Altgeräte zurück, die bereits in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten verkauft wurden. Sie lagerten oft lange in Kellern oder auf Dachböden und werden nun zurückgegeben, da die Hersteller für die Kosten aufkommen. Deshalb waren in der ersten Woche viele Container schneller gefüllt als erwartet.
Die Kosten für die Rücknahme von Altgeräten betragen für die Hersteller zwischen 350 und 500 Millionen Euro jährlich. Dabei werden die Hersteller unterschiedlich belastet: Eigentlich werden die Kosten nach den in den Markt gebrachten Gewichtsmengen aufgeteilt. Jedoch kommen auf Unternehmen der ITK- und Unterhaltungselektronik überproportional hohe Kosten zu.
Zum einen ist hier die Entsorgung verhältnismäßig teuer, zum anderen können vergleichsweise wenig teure Rohstoffe wie zum Beispiel Stahl wieder gewonnen werden. So bringen die ITK-Geräte zwar nur geschätzte 11 Prozent der Menge an Altgeräten auf die Waage. Die Hersteller und Importeure kommen jedoch für rund 26 Prozent der Kosten auf.
Antworten auf häufige Fragen zum ElektroG.
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