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Media Markt mit Gratisaktion erfolgreich

4 Januar 2010

Mit der Gewinnaktion “Jeder zehnte Einkauf für umsonst” geht Media Markt im Nach-Weihnachtsgeschäft auf Kundenfang. Nach Auskunft der Retailkette ist die Werbeaktion ein voller Erfolg. Vor Umtäuschen durch enttäuschte Nichtgewinner oder gar Abmahnungen habe das Unternehmen keine Angst.

Um dem Nachfrageeinbruch nach dem Weihnachtsgeschäft vorzubeugen hat Media Markt seit 2. Januar mit “Jeder zehnte Einkauf für umsonst” eine Aufsehen erregende Werbeaktion gestartet: Jeden Abend gibt die Retailkette eine Gewinnzahl bekannt. Endet die Kassenbon-Nummer mit dieser Endziffer erstattet Media Markt den darauf angegebenen Einkaufswert zurück. Die Gewinnaktion läuft bei der Elektromarkt-Kette noch bis 9. Januar.

“Die Aktion wird von unseren Kunden sehr gut angenommen”, berichtet Media Markt-Pressesprecherin Eva Simmelbauer. Ein Augenschein am vergangenen Samstag habe gezeigt, dass deutlich mehr Kunden in den Elektromärkten einkauften als sonst zu Jahresanfang. “Es haben sich auch bereits die ersten Kunden ihren Gewinn auszahlen lassen”, so Simmelbauer.

Wie die Pressesprecherin berichtet, sei die Aktion so einfach wie spektakulär: “An jeder Kasse erhalten die Kassenbons durchlaufende Nummern. Jeden Tag wird nach Ladenschluss um 22:30 die aktuelle Gewinnzahl ermittelt. Das heißt, das wirklich jeder zehnte Kunde sein Geld zurück erhält.”

Von der Aktion ausgenommen sind lediglich Telefon- und DSL-Verträge, Sky-Abonnements sowie Service- und Stromverträge. Weitere Vorkehrungen, etwa gegen Kunden welche die gekaufte Ware bei Nichtgewinn wieder umtauschten, gebe es nicht: “Wir stehen weiterhin ohne Wenn und Aber zu unserem 100-prozentigen Rückgaberecht”, so Simmelbauer. Allerdings sei auch klar, dass Media Markt Waren nur in haushaltsüblichen Mengen abgebe.

Bleibt noch die Frage, ob sich Media Markt durch die Aktion nicht in Abmahngefahr begibt – schließlich könnte “Jeder zehnte Einkauf für umsonst” ein genehmigungspflichtiges Glücksspiel darstellen. Dazu die Pressesprecherin: “Dies ist nicht der Fall.” Denn im juristischen Sinn würde die Annahme eines Glücksspiels erfordern, dass vom Kunden eine nicht unerhebliche Leistung in der Hoffnung erbracht würde, im Falle des Gewinnens eine höherwertige Leistung zu erhalten und dies unter der Befürchtung, dass die erbrachte Leistung im Falle des Verlierens vollständig dem Veranstalter anheim falle. Bei der Media Markt Werbeaktion sei die vom Kunden erworbene Ware jedoch den Einsatz wert, da er für seinen “Einsatz” einen gleichwertigen Gegenwert erhalte sowie zusätzlich die Chance, bestenfalls noch seinen gesamten Kaufpreis erstattet zu bekommen.

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