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Musikindustrie: “Intelligente Aufnahmesoftware” verbieten

22 Februar 2006

Privatkopie soll auf den eigenen Gebrauch beschränkt werden

Die Musikindustrie untermauert ihre Forderungen nach einer weitere Beschneidung der Privatkopie und will “intelligente Aufnahmesoftware” verbieten. Radio- und Internetprogramme dürfen in Zukunft nur noch für zeitversetztes Hören mitgeschnitten werden, geht es nach dem Willen der Deutschen Phonoverbände.

Der Musikmarkt habe in den letzten Jahren Umsatzeinbußen von mehr als 40 Prozent hinnehmen müssen. Schuld sei die ungebremste Ausweitung privater Vervielfältigungen durch neue digitale Technologien sowie die durch das Internet ausgelöste Flutwelle von Piraterie, wiederholen die Deutschen Phonoverbände ihr Klagelied. Einen “besseren Schutz für Kreative und Verwerter bieten”, fordert daher Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände im Rahmen der Urheberrechtsnovelle. Es gehe darum, die wirtschaftliche Ertragsfähigkeit für Künstler und Verwerter zurückzugewinnen.

So fordern die Deutschen Phonoverbände zum Gesetzentwurf für den 2. Korb der Urheberrechtsgesetznovellierung unter anderem eine Begrenzung der Privatkopie: Diese soll künftig nur noch zulässig sein, wenn die Kopien vom eigenen Original zum eigenen persönlichen Gebrauch erstellt werden. Ein Kopierschutz darf schon nach der aktuellen Gesetzeslage nicht umgangen werden.

Darüber hinaus soll das Mitschneiden aus Radio- und Internetprogrammen auf ein zeitversetztes Hören beschränkt und “intelligente Aufnahmesoftware” verboten werden. Unklar bleibt dabei aber, wie dies ausgestaltet und was als intelligente Aufnahmesoftware angesehen werden soll.

Auch das Sendeprivileg im traditionellen Hörfunk soll eingeschränkt werden, d.h. Künstler und Verwerter sollen wie im Filmbereich entscheiden können, wer die eigenen Songs im Radio spielen darf.

Die im aktuellen Entwurf für den 2. Korb der Urheberrechtsgesetznovellierung vorgesehene “Bagatellklausel” könne man nicht hinnehmen, der Diebstahl geistigen Eigentums dürfe nicht straffrei gestellt werden, heißt es in einer Mitteilung.

Darüber hinaus macht sich die Musikindustrie auch weiterhin für einen Auskunftsanspruch gegen Internet-Serviceprovider stark und fordert, dass Schadensersatz für illegale Musiknutzungen höher sein müssen als die normale Lizenz.


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