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Elektroschrott ab sofort zur Kommune

24 März 2006

Geregelte Entsorgung

Elektroaltgeräte dürfen ab heute, dem 24. März 2006, auf keinen Fall mehr in den Hausmüll. Alte Elektrogeräte wie z.b. Radios, Lautsprecher, Toaster, Waschmaschinen, Mobiltelefone, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen etcetera müssen die Verbraucher ab sofort kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben.

Die Geräte werden dann von den Herstellern abgeholt und recycelt.

Die Handelsverbände BVT und HDE unterstützten die abfallwirtschaftliche und ökologische Zielsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und arbeiteten im EU-Richtlinien- sowie im nationalen Gesetzgebungsverfahren aktiv mit. Auch wenn die Rücknahme von alten Elektrogeräten für den Einzelhandel in Deutschland nach dem Gesetz nicht vorgeschrieben sei, werde er weiterhin seine ökologische Verantwortung tragen, versicherten die Verbände. Sie begrüßten daher auch, dass es dem Einzelhandel gestattet sei, seinen Kunden zum Beispiel den Transport von Elektrogeräten zur kommunalen Sammelstelle als Dienstleistung anzubieten.

Wir haben Ihnen die Antworten der wichtigsten Fragen in unseren FAQs aufbereitet.


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