Urheberrechtsnovelle: Privatkopie bleibt legal
Die Neuregelung der Urheberrechte von Autoren, Musikern und anderen Künstlern im Zeitalter von CD-Brennern und Internet nimmt konkrete Formen an. Nach monatelangen Diskussionen mit den Künstler- und Autorenverbänden und den Geräteherstellern hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Mittwoch ihren abschließenden Entwurf für eine Überarbeitung des Urheberrechtes vorgestellt.
Mit den neuen Vorschriften soll vor allem das Verfahren zur Festlegung der pauschalen Vergütungen neu geregelt werden, die etwa Hersteller von CD-Brennern oder Computern an die Verwertungsgesellschaften der Künstler zu zahlen haben. Einen Grundsatz will Zypries dabei nicht antasten: Private Kopien von Musik-CDs, die nicht kopiergeschützt sind, bleiben erlaubt. Andererseits soll es nach wie vor verboten bleiben, den Kopierschutz zu knacken.
Schärfer will Zypries auch gegen Tauschbörsen im Internet vorgehen. Wenn es für Nutzer einer Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich um ein rechtswidriges Angebot handelt, dürfen sie keine Privatkopie herstellen. Bewegen sich die Grenzüberschreitungen im Bagatellbereich bewegen und sind die Kopien nur für Freunde oder Familie bestimmt, werde aber kein Staatsanwalt eingeschaltet.
Der Gesetzentwurf soll im Februar im Kabinett beraten und im Laufe des Jahres im Bundestag verabschiedet werden. Um das private Kopieren urheberrechtlich auszugleichen, wird weiter an dem System der Pauschalvergütung festgehalten. Das bedeutet, dass auch künftig Hersteller von Abspielgeräten – beispielsweise DVD-Spielern – oder Speichermedien wie CD-ROM eine Gebühr an die Verwertungsgesellschaften zahlen müssen. Derzeit wird pro CD-Rohling eine Gebühr von 0,06 Cent erhoben. Hersteller von Computern müssen nach einem neuen Urteil zwölf Euro an die Verwertungsgesellschaften abführen, die die Interessen der Künstler vertreten. Künftig soll allerdings die Höhe der Vergütung in erster Linie zwischen den Geräteherstellern und Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werden.
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